Wichtige Informationen der Dross&Schaffer-Gruppe
zur Corona-Lage

++ diese Seite wird fortlaufend aktualisiert ++
Stand: 24.03.2020, 18:45 Uhr

Aktuelle Dokumentation seitens der DSM.

24.03.2020, 18:45 Uhr: finanzielle Soforthilfen für Küchenstudios, sortiert nach Bundesland (NUR DEUTSCHLAND) und weitere Informationen 

Sehr geehrte Partner der Dross&Schaffer-Gruppe,
in dieser wirtschaftlich schweren Zeit möchten Bund und Länder vor allem Kleinst- und mittelständischen Betrieben unter die Arme greifen.

Unter diesem Link finden Sie eine Übersicht zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für die Küchenbranche – für Unternehmen aller Größen und nach Bundesland sortiert.

In der Meldung vom 20.03.2020 um 11:55 Uhr haben wir Ihnen eine vorläufige Arbeitgeberbescheinigung als Vorlage zur Verfügung gestellt. Diese kann Mitarbeitern (Planern, Monteuren) für den notwendigen Arbeitsweg ausgestellt werden. Unter diesem Link finden Sie eine weitere offizielle Vorlage vom ZHH (Zentralverband Hartwarenhandel e.V.) vor.

Jedes Studio, in dessen Räumlichkeiten sich zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie noch mehrere Mitarbeiter aufhalten oder Kunden empfangen werden (Einzelberatung), unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, die wir Ihnen ans Herz legen möchten. Anbei finden Sie Handlungsempfehlungen für den Fachhandel vor sowie Plakate, die Sie sich ins Studio bzw. die Kundentoilette hängen können als Hinweis für Externe und Mitarbeiter.

 

24.03.2020, 12:20 Uhr: BaWü-Ministerium zieht Aussage zurück

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass nach nur einem Tag die Aussage des baden-württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Öffnung von Küchenstudios zurückgezogen wurde. Küchenstudios ohne angeschlossenes Handwerk müssen daher leider vorerst wie gehabt geschlossen bleiben. Die aktualisierte Übersicht (zurückdatiert auf 20.03.) finden Sie hier.

Nach wie vor geführt in der Liste sind „Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen“. Studios, die mit angeschlossener Schreinerei arbeiten, informieren sich daher bitte selbständig beim zuständigen Ordnungsamt nach den Öffnungsbeschlüssen.

Wir beobachten die Auslegungen der Länderministerien weiterhin sehr genau

 

23.03.2020, 17:30 Uhr: betrifft ausschließlich Baden-Württemberg – Küchenstudios dürfen offen bleiben

In unserem Beitrag vom 17:03.2020, 12:00 Uhr, haben wir über die Anordnung zur Schließung der Ladenlokale hinsichtlich einer Eindämmung der Corona-Pandemie berichtet. Insbesondere ging es uns dabei um die Interpretation der Anordnung.

Wir möchten Sie heute über eine aktuelle Verordnung des baden-württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau informieren. Demnach dürfen nach derzeitigem Stand Küchenstudios in Baden-Württemberg geöffnet bleiben. Bitte sehen Sie hierzu unter folgendem Link den Auslegungshinweis des Ministeriums (Stand: 22.03.2020 00:00 Uhr) inklusive einer Auflistung an Gewerben (Rubrik Mischbetriebe z.B. Küchenstudios). Weitere Informationen finden Sie unter baden-wuerttemberg.de. Wir weisen darauf hin, dass die aktuelle Verordnung lediglich auf das Bundesland Baden-Württemberg Anwendung findet. Sollten Sie Zweifel an einer Wiederöffnung Ihres Studios bezüglich der kommunalpolitischen Verordnungen in Ihrem Umkreis haben, so bitten wir Sie, zur Sicherheit das örtliche Landratsamt/Ordnungsamt zu Rate zu ziehen.

Hinsichtlich der gewerblichen Aktivitäten in anderen Bundesländern sind die allgemeinen Entwicklungen jedoch stets zu beobachten und gegebenenfalls anzupassen.

 

20.03.2020, 16:46 Uhr: Aufträge außerhalb von Geschäftsräumen annehmen

Liebe Partner,

uns erreichen vermehrt Fragen zum Thema der rechtlichen Situation, wenn Verträge mit Endverbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. beim Kunden zu Hause) geschlossen werden. In diesem Fall wären Sie verpflichtet, dem Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von diesem Vertrag einzuräumen und den Verbraucher über dieses Rücktrittsrecht zu informieren. Die 14-tägige Frist beginnt mit der Information des Verbrauchers über das Rücktrittsrecht. 

Alternative: Sollte eine Planung / Beratung mit dem Endverbraucher außerhalb Ihrer Geschäftsräume stattfinden, versenden Sie bitte die Vertragsunterlagen per E-Mail / Fax / Brief oder auf sonstigem Wege und lassen Sie sich den Auftrag auf diesem Weg erteilen.

Bei Rückfragen zu diesem Thema erreichen Sie uns jederzeit telefonisch.

 

20.03.2020, 13.55 Uhr: Verbindlichkeiten und Geschäftsführerhaftung

Liebe Partner,

die Finanzämter bieten derzeit unkompliziert an, Steuerzahlungen zinslos zu stunden. Das Formular dazu finden Sie in unserem Eintrag vom 18.03.2020 / 15:05 Uhr.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder sonstigen Kapitalgesellschaft unter Umständen für Steuerschulden des Unternehmens mit Ihrem Privatvermögen haften. Besprechen Sie sich bitte dringend mit Ihrem Steuerberater zu diesem Thema.

 

20.03.2020, 11:55 Uhr: Informelle Bescheinigung für Arbeitgeber zur Handhabung von Ausgangsbeschränkungen

Liebe DSM-Partner in Deutschland und Österreich, anbei finden Sie eine generelle Bestätigung für Ihre Arbeitnehmer bzgl. des notwendigen Arbeitsweges während einer Ausgangsbeschränkung. Diese kann auch für die Tätigkeit von Monteuren verwendet werden.

Bitte beachten Sie: die konkreten Umsetzungsregelungen zu den Ausgangsbeschränkungen unterscheiden sich je nach Land / Bundesland  / Gemeinde. Hier ist es auch möglich, dass spezielle Formulare ausgefüllt und vorgelegt werden müssen, um den Arbeitsweg Ihrer Mitarbeiter zu ermöglichen. Bitte befolgen Sie zwingend die regionalen Anordnungen.

19.03.2020, 12:30 Uhr: Informationsblatt zur Beantragung der Mietminderung – BETRIFFT: ÖSTERREICH

In Absprache mit einer Anwaltskanzlei möchten wir unseren österreichischen Partnern ein Informationsblatt zur Verfügung stellen, das als Antrag auf Mietminderung beim Vermieter eingereicht werden kann. Bevor die von der WKO verfügte Mietzins-Minderung greift, muss jeder Vorgang zunächst beim Vermieter angezeigt werden. Laden Sie sich das Anschreiben unter diesem Link herunter.

! Achtung: Dieses Schreiben ist mit keinerlei juristischem Ausdrücklichkeitsanspruch seitens der Dross&Schaffer GmbH verbunden. Wir übernehmen keine Haftung und/oder juristischen Konsequenzen für die Verwendung des Anschreibens. Diese Maßnahme stellt lediglich eine Hilfestellung dar, auf Basis derer sich alle österreichischen Partner für ihr lokales Mietrecht weiter erkundigen können und müssen. !

19.03.2020, 09.25 Uhr: Online-Artikel zum Teilen für Küchenkunden

Der folgende Artikel wendet sich an Küchenbestands- sowie Neukunden und erklärt noch einmal ausführlich, wie die Kommunikation zwischen Händler und Käufer in Zeiten minimalen sozialen Kontakts ablaufen kann. Stichworte: Skype, TeamViewer (geteilter Bildschirm), Telefon u.a.). Teilen Sie den Artikel bei Bedarf gern mit Ihren Kunden. Auch Auszüge dürfen daraus entnommen werden. 

Teaser + Link:

In ganz Österreich sowie vielen deutschen Bundesländern wurden Ausstellungsräume von Küchenstudios bereits geschlossen. Wie wird die Planung fortgesetzt, welche Leistungen dürfen noch erbracht werden? Das müssen Sie als Kunde nun wissen: http://bit.ly/kuechenstudio-geschlossen-was-nun 

 

18.03.2020, 15:05 Uhr: Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung

Betrifft: Deutschland

In der aktuellen Lage ist es von besonderer Bedeutung, die Liquidität aufrecht zu erhalten. Das heißt, alle Geldausgänge auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren und Kosten einzusparen. Anbei erhalten Sie eine Sammlung von Vorlagen, um das umzusetzen. Ein einfaches und schnell umzusetzendes Instrument ist die Stundung von Steuerzahlungen. Das Formular dazu finden Sie hier.

Außerdem prüfen Sie bitte, inwieweit Sie staatliche Soforthilfen in Anspruch nehmen müssen / können / wollen. Anbei finden Sie den Antrag für Unternehmen in Bayern. Anträge für alle anderen Bundesländer finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien der Länder und des Bundes.

Antworten zum Kurzarbeitergeld und dessen Anwendungsfall finden Sie auf den folgenden Seiten. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. Alternativ sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.

 

18.03.2020, 10:50 Uhr: INFORMATIONEN FÜR UNSERE ÖSTERREICHISCHEN PARTNER

Da sich derzeit sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Maßnahmen in Österreich und Deutschland unterscheiden, möchten wir hiermit auch unseren österreichischen Handelspartnern Informationen aus erster Hand geben. Im folgenden Informationsblatt der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) erfahren Sie, welche Betriebe aufgrund der Coronavirus-Einschränkungen geschlossen werden müssen und welche geöffnet bleiben.

Im 2. Dokument der WKO erteilen die Behörden Auskunft zum Mietzins für geschlossene Ladenlokale.

Bitte wenden Sie sich jederzeit mit weiteren Fragen an uns bzw. Ihren örtlichen Dross&Schaffer-Berater. Gemeinsam schaffen wir Fakten.

 

18.03.2020, 09.45 Uhr: Merkblatt Coronavirus für Betriebe

Klicken Sie das Merkblatt zum Coronavirus für Betriebe an, um in einem PDF zusammengestellt alles zu erfahren, was Arbeitgeber nun wissen müssen. Darin finden Sie Unterlagen zur Informationspflicht gegenüber Behörden und Belegschaft, Haftungsthemen und Verhalten mit und gegenüber Mitarbeitern vor.

 

17.03.2020, 14:35 Uhr: Aushang für geschlossene Showrooms

Klicken Sie hier, um die PDF-Vorlage eines Plakats herunterzuladen, das Sie mit Ihren persönlichen Daten befüllt ins Schaufenster Ihres Showrooms hängen können.

17:03.2020, 12:00 Uhr: Allgemeine Erklärung der DSM zum Handlungsfall Corona

Was jetzt wichtig ist: (Deutschland)

Uns erreichen vermehrt Anfragen bzgl. der genauen Umsetzung der Anordnung zur Schließung der Ladenlokale. Hier unsere Interpretation der Lage:

Es ist nicht verboten eine Einzelhandelsgeschäft zu betreiben. Der Zweck der Anordnung scheint zu sein, dass das physische Ladenlokal für den offenen, unterminierten Kundenverkehr geschlossen sein muss. Individualtermine bei ansonsten geschlossenem Ladenlokal sollten also möglich sein. Wir würde aber auf jeden Fall bevorzugt Termine beim Kunden vereinbaren. Das kann nicht verboten sein, weil ja nicht das Betreiben des Gewerbes verboten ist, sondern nur das Öffnen des Ladenlokals. Anders wäre das sicher nur, wenn analog zu Österreich / Italien eine Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden würden.

Beachten Sie bitte, das Handwerker derzeit ausdrücklich nicht von irgendwelchen Einschränkungen betroffen sind. Auch Online-Einzelhändler sind weiterhin (sogar verstärkt) tätig. Beachten Sie ggf. die Regelungen des Fernabsatzgesetzes wenn Sie Aufträge per Telefon / Email / etc. annehmen.

REDEN SIE MIT IHREN KUNDEN!

Sowohl Kunden als auch Händler / Handwerker sind nach wie vor an geschlossene Verträge gebunden. Besprechen Sie bitte mit allen Ihren aktuellen Kunden wie sie beidseitig mit vereinbarten Terminen umgehen wollen. Bedenken Sie, dass abgesagte oder verschobene Liefertermine ggf. auch eine Verschiebung der Zahlungstermine zur Folge hat. Achten Sie auf die Liquidität Ihres Unternehmens!

Grundsätzlich möchten wir jedoch im Sinne des Gemeinwohls darauf hinweisen, dass Ihre Geschäftstätigkeit auf das Notwendigste reduziert werden sollte bzw. alle Möglichkeiten zu nutzen sind, durch die sich der direkte/persönliche Kontakt zu den Kunden vermeiden lässt. Dazu zählen (siehe Pkt. 1 FAQs) digitale Kontaktmöglichkeiten.

17.03.2020, 10:00 Uhr

„Am Abend des 16.03.2020 hat die Bundesregierung bekanntgegeben, dass deutschlandweit die Schutzmaßnahmen weitestgehend vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass deutschlandweit die Einzelhandelsgeschäfte nicht mehr geöffnet werden dürfen. Achtung: Die genaue Umsetzung obliegt nach wie vor den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich über die in Ihrer Region aktuell geltenden Bestimmungen.“

Wir versuchen, die am häufigsten gestellten Fragen seitens der Händler zum jetzigen Zeitpunkt zu beantworten (FAQ):

1. Mein Showroom muss offiziell geschlossen werden. Wie kann ich nun an Bestands- und Neukunden herantreten?

Zunächst sehr wichtig: die Schließung des Einzelhandels betrifft lediglich Ausstellungsräume, NICHT aber Ihr Geschäft selbst. Bieten Sie umgehend andere Maßnahmen der Beratung an. Dazu zählt die digitale Beratung per Skype, Mail und FaceTime (am Handy) ebenso wie die telefonische Beratung. Ebenfalls möglich: nach Absprache mit dem Kunden können Sie auch Beratungstermine bei ihm zuhause vornehmen oder einen einzelnen, gesonderten Beratungsraum in Ihrem Studio anbieten. Aufmaß-Termine und Montage-Termine dürfen ebenfalls weiter durchgeführt werden.

2. Muss meine Schreinerei schließen?
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Das unterliegt selbstverständlich der derzeitigen Gesundheitslage sowie den gesetzlichen Bestimmungen in jedem Bundesland. Achten Sie stets auf gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung von gesundheitlichen Mindestmaßnahmen! Dazu zählt das richtige Händewaschen, Desinfizieren von Arbeitsplätzen und das Einhalten von mindestens 1-2 Meter Abstand zum Kollegen oder Kunden.

3. Kunden sagen zunehmend Montage-Termine oder persönliche Gespräche ab. Was tun?
Bitte beachten Sie, dass sowohl Sie als auch die Kunden an geltende Verträge gebunden sind! Die Verschiebung eines Termins kann nicht die Unwirksamkeit eines Vertrages zur Folge haben. Halten Sie alle Vereinbarungen mit Ihren Kunden schriftlich fest, um zu einem späteren Zeitpunkt auf etwas verweisen zu können.

4. Es ist absehbar, dass mein Geschäft in eine finanzielle Schieflage gerät. Was tun?
Melden Sie dies unverzüglich Ihrem zuständigen Dross&Schaffer-Berater und beraten Sie mit ihm über die nächsten Schritte.

DSM INTERN – Informationen anlässlich Corona

 ++ NEWSLETTER VOM 16.03.2020, 18.30 UHR AN DIE PARTNER DER DROSS&SCHAFFER-GRUPPE ++

Liebe Partner der Dross&Schaffer-Gruppe sowie des Küchen&Design Magazins,

Sie sind nicht allein – diese vielleicht offensichtliche Botschaft ist uns wichtig in Tagen, in denen das öffentliche Leben zum Erliegen kommt und sich viele von Ihnen im Zuge des Coronavirus mutmaßlich Sorgen um die wirtschaftliche Situation Ihres Studios machen.

Dross&Schaffer: erste Hilfestellungen für wichtige Fragen

Zunächst möchten wir betonen, dass die Dross&Schaffer-Gruppe an Ihrer Seite steht. Bitte zögern Sie nicht, Ihren Dross&Schaffer-Berater zu kontaktieren, um zunächst die wichtigsten Fragen zu klären, wenn es beispielsweise um Ladenöffnung, Aktionen und
wirtschaftliche Fragestellungen (o.Ä.) geht.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren persönlichen Dross&Schaffer-Berater

Unsere Berater im Außendienst stehen Ihnen nach wie vor uneingeschränkt persönlich wie auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung, um mit Ihnen weitere Maßnahmen und Schritte zu besprechen. Bitte entscheiden Sie selbst, inwiefern Sie einen persönlichen Besuch wahrnehmen möchten und informieren Sie unsere Mitarbeiter
rechtzeitig im Falle einer Absage.
Alle Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner erhalten Sie weiter unten in dieser Mail
nach Klick auf den Link im Teaser.

Online-Aktivitäten nicht unterschätzen: so erreichen Sie Ihre Kunden in der Krise

Desweiteren möchten wir Sie bitten, trotz prekärer Notfallmaßnahmen anstehende Marketingaktivitäten nicht zu unterschätzen. Speziell im Online-Bereich können sich diese weiterhin als sehr wirksam erweisen: da viele Menschen verstärkt Zeit zuhause verbringen und entsprechend häufig im Internet surfen, könnten Werbemaßnahmen auf Google, Facebook & Co. effektiver als sonst die gewünschte Zielgruppe erreichen. Und: wer heute schon Interessenten anzieht, kann übermorgen davon im Studio profitieren –
im übertragenen Sinne, versteht sich.
Wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an die Mitarbeiter
des Küchen&Design Magazins.

Bitte informieren Sie uns über Ihre Studio-Öffnungszeiten

Es bleibt abzuwarten, wie lang diese Corona-Krise anhalten oder wie stark sie sich auf die Wirtschaft auswirken wird. Eines jedoch ist gewiss: wir stehen stark und geschlossen hinter Ihnen. Bitte teilen Sie uns im Gegenzug mit, wenn sich bei Ihnen geschäftlich etwas ändert oder Ihr Studio vorerst geschlossen bleibt. Wir nehmen es gern für Sie in die Online-Kommunikation auf, um potentielle Kunden vorab zu informieren.
Wenden Sie sich hierzu an info@kuechen-design-magazin.de .

Bitte beachten Sie, dass die Landing Pages der untenstehenden Links kontinuierlich an die Nachrichtenlage angepasst und aktualisiert werden.

Wir hoffen, dass Sie und Ihre Angehörigen gesund bleiben.

Mit den besten Wünschen

Ihr Team des Dross & Schaffer Marketing

sowie des Küchen&Design Magazins

Keep calm and call your consultant.
Dross&Schaffer
Unternehmensgruppe

Ihre Ansprechpartner von Dross & Schaffer im Überblick

Bitte entscheiden Sie persönlich, wie Sie den Kontakt zu Ihrem Berater von Dross & Schaffer in den kommenden Wochen pflegen. Hier sehen Sie alle Kontaktdaten im Überblick.

 

Andreas Schröder

Tel.: +49-89-898784-37

Mobil: +49-176-10302498

Fax: +49-89-898784-40

E-Mail: schroeder@dross-schaffer.com

Marc Metzen

Tel.: +49-89-898784-56

Mobil: +49-151-73070817

Fax: +49-89-898784-57

E-Mail: m.metzen@dross-schaffer.com

Torsten Weber

Tel.: +49-89-898784-58

Mobil: +49-151-73070818

Fax: +49-89-898784-59

E-Mail: t.weber@dross-schaffer.com

Jürgen Weber

Tel.: +49-89-898784-38

Mobil: +43-676-6807460

Fax: +49-89-898784-40

E-Mail: j.weber@dross-schaffer.com

 

Betriebsrechtliche Informationen zur derzeitigen Corona-Lage

STAND: 16.03.2020, 18.30 Uhr

Viele Küchenstudios fragen sich in Zeiten von Corona, Home Office und Ansteckungsgefahr, wie sie mit ihren Mitarbeitern umgehen sollen.

Hier ein erster Überblick über die Arbeitsrecht-Grundlage.

 

SITUATION MIT DEN ARBEITNEHMERN: WIE UMGEHEN MIT KURZARBEIT, URLAUB, HOME OFFICE?

Urlaub: Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht verpflichten, Urlaub zu nehmen. Dies kann lediglich im Gespräch angeregt und als wichtige Maßnahme kenntlich gemacht werden. Eine erste Aufforderung in Krisenzeiten könnte also sein, jeden, der nicht krankgeschrieben ist, zu bitten, vorläufig Urlaub zu nehmen.

Kurzarbeitergeld: die Regelungen wurden erweitert und der Zugang erleichtert. Aber Achtung: das Kurzarbeitergeld ist häufig geringer als der übliche Arbeitslohn und der Arbeitnehmer muss diesem Umstand zustimmen. Möglicherweise lassen sich Ihre Angestellten lieber krankschreiben, als Abschläge hinzunehmen. Andernfalls kann das Kurzarbeitergeld telefonisch für die jeweilige individuelle Situation abgeklärt werden und dann online beantragt werden.

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Home Office: grundsätzlich müssen Mitarbeiter, die nicht krankgeschrieben sind, auch zur Arbeit erscheinen, bis Sie als Arbeitgeber etwas anderes anordnen. Für Mitarbeiter, die in Krisengebieten waren (z.B. Italien, Österreich, Spanien), gilt: es besteht kein Rechtsanspruch auf Homeoffice oder unabgestimmtes Fernbleiben. Dennoch sollten Sie als Arbeitgeber gut überlegen, ob Sie das Risiko eingehen, das Virus in Ihrem Studio zu verbreiten.

SITUATION MIT KUNDEN: WIE LAUFEN DIE GESCHÄFTE WEITER? WELCHER ANSPRUCH BESTEHT IM SCHADENSFALL?

Generell ist bislang in keinem Bundesland die Ausübung eines Einzelhandelsgewerbes untersagt. Individuelle Kundenkontakte (Montage-Termine, Aufmaß, Beratung) sind nach aktuellem Stand weiter möglich und erlaubt. Sondersituation: der Kunde sagt Montage-Termine selbst ab. Die aktuelle Situation bedeutet nicht, dass die Gesetze außer Kraft gesetzt sind. Der Corona-Virus ist kein valider Grund, Verpflichtungen aus Bestellungen oder Verträgen nicht zu erfüllen (gilt für beide Seiten). Sollte ein Kunde die Lieferung / Montage absagen, haftet er für den dadurch entstehenden Schaden (z.B. Lagerkosten etc.). Für alle Studioinhaber relevant sind in diesen Fällen vor allem die ausbleibenden Restzahlungen. Aus diesem Grund empfehlen wir:

1: Anbieten, die Küche ohne Beisein des Kunden zu montieren.

2: Liefertermin im Notfall verschieben, aber auf Abschlagszahlung bestehen (angemessener Restbetrag ca. 5-10% könnte bis zur Abnahme offen bleiben).

3: Sollte der Kunde all das ablehnen: Aktenlage schaffen. Also z.B. Telefonat per Mail bestätigen: “Sie haben den Montagetermin abgesagt, wir haben Sie darüber informiert, dass uns dadurch Mehrkosten enstehen, die wir uns vorbehalten, Ihnen zu berechnen. Unser Angebot, ohne Sie zu montieren, haben Sie abgelehnt.“

SITUATION MIT LIEFERANTEN: WARENVERKEHR LÄUFT BIS AUF WEITERES

Derzeit sind trotz verschärfter Grenzkontrollen weiterhin Warenlieferungen möglich. Die Kontrollen können und werden aber in einigen Fällen zu verspäteten Lieferungen führen. Bitte prüfen Sie, inwieweit Sie Warenlieferungen vorziehen bzw. Ware bevorraten wollen. Sprechen Sie dazu bitte gesonderte Preise für Postengeschäfte oder Valuten mit den Lieferanten ab. Das Dross&Schaffer Marketing-Team steht für Rückfragen dazu jederzeit zur Verfügung.

SITUATION MIT ANDEREN DIENSTLEISTERN, Z.B. VERMIETERN

Reden Sie mit Vermietern und Geschäftspartnern!

Sollte die aktuelle Situation zu Liquiditätsengpässen führen, sprechen Sie bitte unbedingt mit Ihren Vermietern oder sonstigen Geschäftspartnern über eine befristete Mietminderung. Alles was den Fortbetrieb Ihres Unternehmens sichert, sollte auch im Interesse Ihres Vermieters oder sonstiger Geschäftspartner sein.

WIRTSCHAFTSHILFEN: ANSPRUCH KONTROLLIEREN UND ERHEBEN

Die Bundesländer haben unterschiedliche Hilfsmaßnahmen eingerichtet. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausbank. Die Landesbanken geben umfangreiche Ausfallbürgschaften für Überbrückungskredite. Weitere Informationen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Haben Sie Fragen, die wir Ihnen bislang nicht beantworten konnten? Schreiben Sie uns hier. Wir versuchen, alles binnen von 24 Stunden zu beantworten.